Häufige Fragen
Wie werden die Nutzungsrechte bei Postyou konkret geregelt?
Die Nutzungsrechte werden bei uns klar und transparent im Angebot bzw. Projektauftrag festgehalten. Dort ist genau beschrieben, welche Art von Nutzungsrecht Sie erhalten – z. B. einfach oder ausschließlich – sowie der Umfang in Bezug auf Zeit, Gebiet und Verwendungszweck. So wissen Sie von Anfang an, wie Sie das gestaltete Werk nutzen dürfen – rechtssicher und nachvollziehbar.
Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?
Designentwürfe gelten als „Werke der angewandten Kunst“ und sind nach § 2 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass der Designer als Urheber auch das Nutzungsrecht an seinem Werk hat. Damit ein Dritter sein Werk nutzen darf, muss der Designer ihm Nutzungsrechte einräumen.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass das Urheberrecht nach Bezahlung auf den Kunden übergeht. Diese Annahme ist nicht korrekt. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, d. h. es kann nicht von einem Urheber auf eine andere Person übertragen werden.
Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
Der Hauptunterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht liegt darin, dass der Nutzer bei einem einfachen Nutzungsrecht nicht der alleinige Berechtigte ist, der das Werk verwenden darf. In dem Fall können der Urheber selbst, der Nutzer mit einfachem Nutzungsrecht und andere Berechtigte das Werk nutzen. Damit unsere Kunden, die von uns erstellten Werke exklusiv verwenden können, räumen wir standardmäßig das ausschließliche Nutzungsrecht ein.
Gibt es Fälle, in denen die Nutzungsrechte eingeschränkt sein können?
Ja, in Einzelfällen können wir bestimmte Nutzungsrechte nicht vollumfänglich einräumen – insbesondere dann, wenn Dritte involviert sind. Beispiele dafür sind:
- Sprecherstimmen in einem Film, bei denen der Sprecher nur eine zeitlich oder inhaltlich begrenzte Nutzung erlaubt.
- Stockmaterialien (z. B. Bilder, Musik oder Video), die in ihrer Lizenz bestimmte Nutzungsarten ausschließen – etwa Merchandising, wie den Druck auf T-Shirts.
- Fonts oder Templates von Drittanbietern, die nicht für alle Medien freigegeben sind.
- Musikstücke mit eingeschränkter kommerzieller Nutzung oder begrenzter Laufzeit.
In solchen Fällen klären wir die Nutzungsmöglichkeiten transparent im Vorfeld und weisen im Angebot oder Projektauftrag auf etwaige Einschränkungen hin.
Darf ich das Design nachträglich bearbeiten oder durch Dritte anpassen lassen?
Grundsätzlich ist die Bearbeitung, Veränderung oder Umgestaltung eines gestalteten Werks nicht gestattet. Auf Wunsch räumen wir Ihnen jedoch das Bearbeitungsrecht ein – inklusive Herausgabe offener Daten, wenn benötigt.
Davon ausgenommen sind Vorlagen zur selbstständigen Nutzung, wie z. B. Social-Media-Vorlagen (auch Canva-Vorlagen, die wir im Rahmen eines Projekts für Sie anlegen) oder Word-Dokumente wie ein Essensplan für eine Schule. Diese dürfen Sie selbstverständlich selbst befüllen, anpassen und weiterverwenden.
Gilt die kostenfreie Einräumung der Nutzungsrechte auch für externes Stockmaterial?
Die Nutzungsrechte an allen eigenständig von uns erstellten Arbeiten (Designs, Texte, Filme etc.) räumen wir Ihnen kostenfrei ein. Wenn im Projektverlauf jedoch Material Dritter benötigt wird – etwa lizenzpflichtige Fotos, Schriften oder Videos – kümmern wir uns um die Lizenzierung. Die damit verbundenen Kosten geben wir transparent an Sie weiter. Für frei verfügbares Stockmaterial entstehen Ihnen natürlich keine zusätzlichen Gebühren.
Warum sollten Nutzungsrechte klar ausgewiesen werden?
Nutzungsrechte sind essenziell, um urheberrechtlich geschützte Werke rechtssicher zu nutzen. Ohne eine klare Regelung der Nutzungsrechte besteht die Gefahr, dass Sie unsere Werke in einer Weise nutzen, die gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt.

Bereit für neue Wege?
Gehen Sie einen ersten Schritt. Damit Sie fortan mit dem Team Postyou laufen können.